Aktionen
In Kooperation mit den verantwortlichen Stellen wollen wollen wir einer Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Ihlsees Einhalt gebieten und streben eine wirksame Verbesserung an. Dafür setzen wir uns ein: ehrenamtlich, beseelt von der Sorge um das Gemeinwohl und um den Erhalt unseres Eigentums - getragen von der Zustimmung gleichfalls Betroffener.
26. September 2014 - IGI - Dialog mit dem LLUR
Liebe Anwohnerinnen und Anwohner des Ihlsees,
die Stellungnahme des Bürgermeisters und des Bauausschusses hat gezeigt, dass es sinnvoll erscheint, mit dem LLUR in einen konstruktiven Dialog einzutreten.
Die IGI hat die Herren Holzhüter (LLUR) und Langfeld (Untere Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg) am 12. November 2014 zu einem Meeting an den Ihlsee eingeladen, um vor Ort und in kleinem Kreis (Frau Kamenz, geb. Will und die Herren Kamenz, Hagemann, Dr. Vollert, Prof. Hintz,) die folgende Liste von Ihlsee-Sanierungsmaßnahmen zu erörtern.
Unser Ziel ist es, aus Sicht der Eigentümer und Anlieger zu argumentieren und akzeptable Sanierungsmaßnahmen vorzuschlagen. Damit beginnen wir einen konstruktiven Dialog mit dem LLUR, an dessen Endpunkt im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtung akzeptable und sinnvolle Maßnahmen zur Sanierung bzw. zum Erhalt des gegenwärtigen Status des Gewässers beschlossen und durchgeführt werden können. Unser Slogan: Ihlsee-Charta 2015 - Zurück in die Zukunft!
Die IGI hat unter maßgeblicher Mitwirkung unseres Ihlsee-Nachbarn, Dr. Vollert (Biologe), die folgende Liste von Ihlsee-Sanierungsmaßnahmen erstellt:
- Abtrennung der Entwässerungsgräben (Bruchwald) vom Ihlsee
- Verbot von Mineraldüngern im Einzugsgebiet des Ihlsees (das Einzugsgebiet des Ihlsees ist wesentlich weiter zu fassen als derzeit!)
- Belüftung des Tiefenwassers, um Sauerstoff in die Tiefenregionen zu bringen
- Absaugen der in der Tiefe eingelagerten Schadstoffeinträge (Grundreinigung des Sees)
- Betonit extern einbringen, um Phosphat zu binden
- Mahd des Schilfs und Entfernung des Mahdgutes
- „Plankton rausholen“
- Vergrämung der Schwäne
- Karpfen aus dem See entfernen
- Enclosure-Flächen bilden (Schutzgebiete für bestimmte Pflanzenarten, die mit kleinen Käfigen oder Bojen markiert werden)
- Neu- und Wiederansiedlung verlorengegangener Pflanzen
- gründliche Informationen an Anwohner und "Früh-Bader" über die ökologischen Besonderheiten und die seltenen Wasserpflanzen
Um die Punkte 2. und 6. zu betonen, könnte im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtung dem LLUR zusätzlich diese Formulierung angeboten werden:
"Eigentümer können auf freiwilliger Basis einen 10 m tiefen Uferstreifen vorsehen, auf dem u. a. Rasen gemäht werden darf, jedoch jegliche Art der Düngung unterbleibt, das Schilf regelmäßig unter Kostenbeteiligung des Landes gemäht wird und ggf. große Bäume und Sträucher entfernt werden dürfen.“
Bitte lassen Sie das zuvor Geschilderte auf sich wirken. Gern können Sie mich als Sprecher der IGI telefonisch oder per E-Mail zu Details befragen oder auch Anregungen bzw. Ergänzungen vorschlagen. Nach Ablauf von 10 Tagen ( spätestens am 04.10.2014) gehen wir davon aus, dass wir eine gemeinsam abgestimmte Liste haben und die darin aufgeführten Maßnahmen von der Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner getragen werden.
Diese Liste werden wir den Herren Holzhüter und Langfeld zur Vorbereitung auf das IGI-Meeting am 12. November 2014 senden.
Im Anschluss daran werden wir Sie über die Ergebnisse und Eindrücke erneut informieren.
Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass wir uns im ersten Schritt auf die naturschutzrechtlichen Belange konzentriert haben, weil diese für alle gleichermaßen von Bedeutung sind.
Die baurechtlichen Aspekte sind zum Teil sehr individuell und deswegen nicht für eine allgemeine Behandlung geeignet. Wir empfehlen, diese gezielt anzugehen.
Mit den besten Wünschen für ein erholsames Wochenende und freundlichen Grüßen
Prof. Asmus J. Hintz