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In Kooperation mit den verantwortlichen Stellen wollen wollen wir einer Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Ihlsees Einhalt gebieten und streben eine wirksame Verbesserung an. Dafür setzen wir uns ein: ehrenamtlich, beseelt von der Sorge um das Gemeinwohl und um den Erhalt unseres Eigentums - getragen von der Zustimmung gleichfalls Betroffener.

18. November 2014 -  Meeting mit LLUR und UNB am 12. November 2014 - Stand der Dinge

 

Liebe Anwohnerinnen und Anwohner des Ihlsees,

 

am 12. November 2014 hat die IGI bei Familie Kamenz das angekündigte Meeting mit Vertretern des LLUR und der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Segeberg durchgeführt. 

 

Wir hatten zuvor beiden Organisationen unseren intern abgestimmten Maßnahmenplan (s. unsere E-Mail vom 07.10.2014) übermittelt, um unsere Gedanken darzulegen und die Entwicklung weiterführender Überlegungen und Maßnahmen seitens des LLUR anzuregen. Unser Meeting verlief ausgesprochen sachlich und konstruktiv.

 

Das LLUR und die UNB haben ihrerseits Anmerkungen und Vorschläge in den dieser Mail beigefügten Maßnahmenplan eingebracht.

In der Spalte "Wichtige Maßnahmen aus Sicht des LLUR (teilweise konkretisiert und in fett)" finden Sie in dicker Schrift die seitens des LLUR favorisierten Maßnahmen. - Diese und weitere Aspekte haben wir im Rahmen eines insgesamt ca. vierstündigen Meetings am 12. November 2014 ausführlich erörtern können.

 

Der Punkt „Verbot von Düngemitteln auf den Ufergrundstücken“ hat aus Sicht des LLUR höchste Priorität. Einigkeit bestand darin, dass die Düngung nicht nur auf den direkten Seeanlieger-Grundstücken, sondern auch im weiteren Umkreis unterbleiben sollte, weil die davon ausgehenden Beeinträchtigungen über das Grundwasser ebenfalls den Ihlsee erreichen und schädigen werden (s. auch die beigefügte Abbildung „Das oberirdische und unterirdische Einzugsgebiet des Ihlsees). Den Anmerkungen des LLUR können Sie detaillierte Ausführungen zu diesem Aspekt entnehmen. 

 

Das Bruchwaldgebiet, die Reduzierung der Bestände der Karpfen und Aale, eine gründliche Information aller Ihlsee-Anlieger und Badegäste über die ökologischen Besonderheiten sowie die Einrichtung mehrerer kleiner Schutzzonen für Wasserpflanzen im Rahmen eines Forschungsprojektes in Kooperation mit der Uni Hamburg wurden diskutiert.

 

Die Auswirkungen der Schilf-Mahd werden vom LLUR, von Biologen und Naturschützern unterschiedlich beurteilt. Diesbezüglich werden weitere Gespräche Klarheit bringen müssen. Auf kleinen Flächen sollen möglicherweise Mahd-Versuche zur Beurteilung der Auswirkungen, vornehmlich zur Förderung des Wachstums des Uferhahnenfußes, unternommen werden. 

 

Der von Naturschützern eingebrachte Vorschlag, die Anzahl der Badegäste des Ihlsee-Strandbades zu halbieren, wurde grundsätzlich begrüßt, allerdings hinsichtlich der Realisierbarkeit seitens des LLUR und der UNB für wenig aussichtsreich angesehen. Stattdessen wird die Verkleinerung der Liegewiese und die Einrichtung einer Schutzzone als Wiederbesiedlungsfläche für die Unterwasservegetation vorgeschlagen. - Wir hingegen sind davon überzeugt, dass die Halbierung der Besucheranzahl des Strandbades mit den heutigen technischen Möglichkeiten leicht zu steuern wäre. Es bedürfte lediglich der politischen Willensbildung und Entscheidung. 

 

Wir haben dem LLUR und der UNB signalisiert, dass wir bereit sind, auch diese Maßnahmen zu unterstützen, wenn man uns Anlieger nicht in der Ausübung unserer Seenutzung beeinträchtigt. Daraus ergab sich eine umfangreiche Diskussion über rechtliche Fragen wie z. B. die Auswirkungen des Naturschutzgesetzes auf die Nutzungsrechte der Besitzer von Ufergrundstücken. "Haben deren Grundstücke überhaupt (noch) einen direkten Uferzugang oder ist dieser durch Verlandung und Absinken (Absenkung) des Wasserspiegels möglicherweise gar nicht mehr gegeben? - Dürfen Anwohner im See baden und diesen mit Booten befahren?" - Wir haben darauf hingewiesen, dass diese Rechte teilweise explizit in einigen Kaufverträgen aufgeführt sind. Allerdings muss geklärt werden, was in der Abteilung II des Ihlsee-Grundbuches tatsächlich eingetragen ist. Viele Grundstückseigentümer haben bereits das Segeberger Grundbuchamt in dieser Angelegenheit um Auskunft gebeten. Dieses zahlreich vorgetragene Ansinnen hat das Grundbuchamt an die Grenzen seiner Arbeitsfähigkeit geführt. Man bemüht sich um Aufklärung, die jedoch noch nicht eindeutig erfolgt ist. Falls Sie noch keine Auskunft über die für Ihr Grundstück eingetragenen Rechte erhalten haben, sollten Sie sich erkundigen. Ferner ist Fakt, dass die Flurkarten unserer Grundstücke einen 10 Meter in das Wasser hineinreichenden Uferstreifen ausweisen, der  laut Auskunft des Katasteramtes unstrittig zu unseren Grundstücken gehört. - Wie Sie erkennen, gibt es vielfältigen Klärungsbedarf. 

 

Das LLUR und die UNB haben uns im Gespräch die aus ihrer Sicht rechtlichen Steuerungsmöglichkeiten eindrücklich geschildert. Unsererseits ließen wir durchblicken, dass wir zur Wahrung unserer Rechte und Interessen entschlossen alle gebotenen Mittel in Betracht ziehen würden. Die Gegenseite versicherte, an einer Eskalation nicht interessiert zu sein (zwischen den Zeilen kommuniziert: Wenn die See-Anlieger sich ernsthaft engagieren, die Wasserqualität des Sees z. B. durch Verzicht auf die Düngung der Grundstücke zu verbessern, dann wäre schon viel gewonnen. Seitens der Anlieger möge man den direkten Gesprächskontakt zur UNB (Axel Timmermann, Fachdienstleiter, Tel.: 04551/951-490) zur Klärung von Sachverhalten suchen.

 

Aufgrund unserer umfangreichen Recherchen erweist sich die Stadt Bad Segeberg als hauptverantwortlich für die stetige Verschlechterung der Wasserqualität des Ihlsees. Folgende Entscheidungen und Maßnahmen der Stadt haben jahrzehntelang trotz des seit 1950 gültigen Naturschutzgesetzes die einst hervorragende ökologische Qualität beeinträchtigt:

 

 

 

 

 

 

 

Wir, die Anlieger des Ihlsees, sollten uns ökologisch vorbildlich und unangreifbar verhalten, um unseren Beitrag auch für die nachfolgenden Generationen zu leisten.  -  Konsens herrscht zwischen LLUR, UNB und IGI, dass endlich konkrete Maßnahmen durchzuführen sind. 

 

Anfang Januar 2015 werden LLUR, UNB, IGI und der Sportfischerverein über die Möglichkeiten der gezielten Entnahme der Karpfen und Aale beraten. Weitere Maßnahmen werden folgen. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Asmus J. Hintz