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In Kooperation mit den verantwortlichen Stellen wollen wollen wir einer Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Ihlsees Einhalt gebieten und streben eine wirksame Verbesserung an. Dafür setzen wir uns ein: ehrenamtlich, beseelt von der Sorge um das Gemeinwohl und um den Erhalt unseres Eigentums - getragen von der Zustimmung gleichfalls Betroffener.

28. November 2014 -  Sitzung des BA mit dem LLUR am 26. November 2014 und Selbstverpflichtung der Ihlsee-Anwohner_innen

 

Liebe Anwohnerinnen und Anwohner des Ihlsees,

 

am Mittwoch (26.11.14) hat im Rahmen einer Bauausschuss-Sitzung Herr Dr. Holzhüter vom LLUR über den Prozess der Umsetzung des "Managementplans für das Natura 2000-Gebiet ‘NSG Ihlsee und Ihlwald‘, FFH-Gebiet DE 2027-301"  in Anwesenheit des Bürgermeisters (Herr Schönfeld), der Bauamtsleiterin (Frau Langethal) und des Fachgebietsleiters der UNB des Kreises (Herr Timmermann) über die Zielsetzung und den derzeitigen Stand des Umsetzungsprozesses referiert. 

 

Im Wesentlichen hat Dr. Holzhüter die bereits in der Auftaktveranstaltung  vom 24. 06.2014 zu diesem Thema dargelegten Fakten wiederholt, um die Mitglieder des Ausschusses auf einen einheitlichen Kenntnisstand zu bringen. - Er hob hervor, dass der Ihlsee als einer von insgesamt zehn bundesweit als oligotroph eingestuften Klarwasserseen besonders schutzwürdig sei. Es gehe vorrangig darum, in enger Kooperation mit den Betroffenen und der Öffentlichkeit einer Verschlechterung des derzeitigen Zustandes Einhalt zu gebieten. Unter den hinlänglich bekannten und vielfältigen Problembereichen nehmen aus Sicht des LLUR die aus dem Einbringen von Düngemitteln und Kalk auf den Anliegergrundstücken resultierenden Schadstoffbelastungen eine Sonderstellung ein. In diesem Zusammenhang verwies er allerdings auch auf das ober- und unterirdische Einzugsgebiet des Ihlsees (s. Anhang zu unserer letzten E-Mail), welches bis nach Klein-Niendorf hineinreicht. Unstrittig ist, dass auch aus diesem Umkreis Düngemittelschadstoffe über das Grundwasser unseren Ihlsee schädigen. 

 

Wiederholt betonten sowohl Herr Dr. Holzhüter (LLUR) als auch Herr Timmermann (UNB) die konstruktive Kooperation mit der IGI und die gemeinsam abgestimmte Maßnahmenauflistung. Eine solche Qualität der Zusammenarbeit und Bereitschaft, Maßnahmen umzusetzen, sei nicht überall anzutreffen. 

 

Die anschließende Bürgerfragestunde zum o. g. Thema berührte eine Reihe unterschiedlicher Sachfragen.

 

Da außer den Bauausschussmitgliedern auch die  zuständigen Verwaltungsmitarbeiter_innen anwesend waren, rief ich allen in Erinnerung, dass die Stadt Bad Segeberg nach Lage der allgemein zugänglichen Fakten aufgrund ihrer (Fehl-)Entscheidungen in der Vergangenheit und der wider besseren Wissens unterlassenen Schutzmaßnahmen die Hauptverantwortung für die zunehmende Verschlechterung des Sees trage. Ich wies darauf hin, dass  erstaunlicherweise die aktuell zwischen LLUR und IGI abgestimmte Planung viele Übereinstimmungen zu bereits seit den Neunziger Jahren geforderten und bis zum heutigen Tage nicht umgesetzten Maßnahmen zeige. - Meine Frage, warum das hinreichend Bekannte nicht innerhalb von 20 Jahren umgesetzt worden sei, wurde seitens der Zuständigen (Stadt, LLUR, UNB) zunächst mit ratlosem Schweigen und schließlich mit der Erkenntnis beantwortet, dass die heute Anwesenden und Zuständigen nicht für das Handeln der Vorgänger zur Verantwortung gezogen werden könnten. Es sei doch konstruktiver, in die Zukunft zu blicken und bringe nichts, in der Vergangenheit herumzustochern. 

 

In diesem Zusammenhang bestand ich darauf, dass ohne Kenntnis der Vergangenheit - gerade in einem Bereich, in dem häufig zu Recht das ökologische Langzeitgedächtnis zitiert werde -, weder die Beurteilung des gegenwärtigen noch des in Zukunft angestrebten Zustandes möglich sei. Es komme jetzt darauf an, die hinlänglich bekannten Maßnahmen endlich umzusetzen, damit nicht nach Ablauf weiterer 20 Jahre erneut eine ähnliche Situation zu beklagen sei.

 

Der neue Bauausschussvorsitzende, Herr Tödt, sagte zu, dass man sich seitens der Kommunalpolitik nunmehr mit Nachdruck im o. g. Sinne einsetzen und auch auf das Handeln der Verwaltung entsprechend einwirken wolle.

 

Liebe Anwohnerinnen und Anwohner, unser Eindruck ist, dass wir jetzt auf Augenhöhe mit den Verbänden und den Zuständigen kommunizieren und nicht länger die „Getriebenen“ sind. - Die IGI ist als Dialog-Partner akzeptiert. 

 

Zur Stärkung unserer Postion sollten wir einen deutlichen Schritt zur Umsetzung des Maßnahmenplans unternehmen. Wie Sie wissen, hat der Punkt „Verbot von Düngemitteln auf den Ufergrundstücken“ aus Sicht des LLUR höchste Priorität.

 

Wir, die Anlieger des Ihlsees, sollten uns ökologisch vorbildlich und unangreifbar verhalten, um unseren Beitrag auch für die nachfolgenden Generationen zu leisten. Aus diesem Grunde schlagen wir Ihnen vor, dass wir eine Erklärung veröffentlichen, in welcher wir uns verpflichten, ab sofort im Sinne unserer mit dem LLUR abgestimmten Formulierung (s. Maßnahmenplan) zu handeln, indem die Anlieger des Ihlsees sich verpflichten, ab dem Jahre 2015 das gemeinsam mit dem LLUR abgestimmte Verhalten umzusetzen und auch neu hinzukommende Ihlsee-Anwohner dazu anzuhalten:

 

Formulierung der Selbstverpflichtung (entnommen aus dem Maßnahmenplan LLUR/IGI):

 

Selbstverpflichtung der Ihlsee-Anwohner:

"Verzicht auf Düngung einschließlich des Einbringens von Kalk (z. B. Rasen- und Beetkalkung zur Hebung des pH-Wertes, zur Moosbekämpfung u. ä.) in den Gärten im gesamten oberirdischen und unterirdischen direkten See-Einzugsgebiet (gemeint sind die direkten Seeanlieger und deren gegenüberliegenden Nachbargrundstücke), keine Verwendung/Lagerung von Kompost und kalkhaltigen Stoffe (z. B. Kalkmörtel, Rasendünger, Baumaterial) direkt am See und in Ufernähe; Vorbeugung von unbeabsichtigten Einschwemmungen und Einsickerungen seefremder Stoffe. Stattdessen u. a. Verwendung von robusten Rasenmischungen, Beetpflanzen und Gehölzen, die an niedrige pH-Werte und nährstoffarme Böden angepasst sind. Ggf kann die Beratung des LLUR und der UNB in Anspruch genommen werden.“

 

Sollten Sie bis zum  07.Dezember 2014  keine Einwände hinsichtlich dieser Erklärung an mich gerichtet haben, gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind,  den Text der Selbstverpflichtung in der vorgelegten Fassung zu veröffentlichen.

 

Ansonsten kontaktieren Sie mich gern per E-Mail oder telefonisch.

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

 

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Asmus J. Hintz