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In Kooperation mit den verantwortlichen Stellen wollen wollen wir einer Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Ihlsees Einhalt gebieten und streben eine wirksame Verbesserung an. Dafür setzen wir uns ein: ehrenamtlich, beseelt von der Sorge um das Gemeinwohl und um den Erhalt unseres Eigentums - getragen von der Zustimmung gleichfalls Betroffener.

11. Dezember 2014 - Managementplan NSG Ihlsee und Ihlwald; Maßnahmen - Freiwillige Selbstverpflichtung der Ihlsee-Anwohner

 

Von: Asmus Hintz [mailto:asmushintz@me.com]

Gesendet: Donnerstag, 11. Dezember 2014 15:02

An: Holzhüter, Thomas (LLUR); Detlefsen, Wolfgang (LLUR); Plambeck, Gudrun (LLUR); Langethal, Antje (Stadt Bad Segeberg); Hildebrandt, Volker (LLUR); Wesseler, Elisabeth (LLUR); Puck-Nebendahl, Sigrid (MELUR); axel.timmermann@kreis-segeberg.de; jens.langfeld@kreis-se.de; Spratte, Siegfried (LLUR); Henning Vollert; lutz.krause@versanet.de

Betreff: Managementplan NSG Ihlsee und Ihlwald; Maßnahmen - Freiwillige Selbstverpflichtung der Ihlsee-Anwohner

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

im Rahmen unseres konstruktiven Gespräches am 12. November 2014, für das wir ausdrücklich noch einmal danken, haben wir u. a. Maßnahmen erörtert, mit deren Hilfe die Wasserqualität des Ihlsees verbessert oder zumindest eine Verschlechterung verhindert werden kann. 

 

Es zeigte sich, dass der Punkt “Verbot von Düngemitteln auf den Ufergrundstücken“ aus Sicht des LLUR höchste Priorität hat. Einigkeit bestand darin, dass die Düngung nicht nur auf den Grundstücken der direkten Ihlsee-Anlieger, sondern auch in dessen weiterem Umkreis unterbleiben sollte, weil die davon ausgehenden Beeinträchtigungen über das Grundwasser ebenfalls den Ihlsee erreichen und schädigen werden. Die einhellige Meinung des LLUR und der UNB lautete: “Wenn die See-Anlieger sich ernsthaft engagieren, die Wasserqualität des Sees z. B. durch Verzicht auf die Düngung der Grundstücke zu verbessern, dann wäre schon viel gewonnen." 

 

Daraufhin haben wir (IGI) den Anliegern des Ihlsees vorgeschlagen, sich ökologisch vorbildlich zu verhalten. Um ab sofort einen wirksamen Beitrag auch für die nachfolgenden Generationen zu leisten, haben wir den über 80 bei IGI registrierten Anliegern den Text einer freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung per E-Mail mit Fristsetzung bis zum 07. Dezember 2014 zur Diskussion und Abstimmung übermittelt.

 

Von allen direkten Seeufer-Anliegern - hier die Straßen „Bruchweg" und "Am Ihlsee“ und auf deren gegenüberliegenden Straßenseiten -  gab es uneingeschränkte Zustimmung (z. T. auch namentlich per E-Mail, Telefonat oder im direkten Gespräch) für den Text der freiwilligen Selbstverpflichtung in der vorgelegten Form. Lediglich von zwei  Anliegern der gegenüberliegenden Straßenseite erreichte uns die Mitteilung, man werde sich in keiner Weise an eine solche Verpflichtung gebunden fühlen.

 

Aufgrund dieser Entscheidung für eine Freiwillige Selbstverpflichtung zum Schutz des Ihlsees haben wir die „Ihlsee-Charta 2015“ erstellt, die den Inhalt der Selbstverpflichtung in angemessener Form präsentiert. An der rechts unten auf der Ihlsee-Charta angegebenen Website  www.ig-ihlsee.de arbeiten wir noch, sie wird im Januar 2015 freigeschaltet.

 

Wir hoffen, dass wir mit dieser Aktion eine Gesprächs- und Kooperationsbasis fördern, die auch weiterhin von Augenmaß und gegenseitiger Akzeptanz  geprägt sein wird. 

 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche Adventszeit sowie ein gesegnetes Weihnachtsfest!

 

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Asmus J. Hintz