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In Kooperation mit den verantwortlichen Stellen wollen wollen wir einer Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Ihlsees Einhalt gebieten und streben eine wirksame Verbesserung an. Dafür setzen wir uns ein: ehrenamtlich, beseelt von der Sorge um das Gemeinwohl und um den Erhalt unseres Eigentums - getragen von der Zustimmung gleichfalls Betroffener.
1. Februar 2015 - Verpachtung Ihlseestrandbad und Umweltschutz
Liebe Anwohnerinnen und Anwohner des Ihlsees,
die beigefügte Mail haben wir heute an den Bürgermeister und die kommunalpolitischen Parteien versendet mit der Bitte um Beantwortung und Klärung der an uns herangetragenen Fragen im Zusammenhang mit der Verpachtung des Ihlsee-Strandbades.
Am kommenden Dienstag, dem 03.02.2015 um 18:30 Uhr, wird im Bürgersaal des Rathauses gem. der Einladung zur Stadtvertretersitzung unter TOP 10 die "Verpachtung des Ihlsee-Strandbades - Ergänzungsvertrag“ behandelt. Es ist anzunehmen, dass dort auch unsere Fragen zur Sprache kommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Asmus J. Hintz
unsere E-MAIL an den Bürgermeister und die kommunalpolitischen Parteien der Stadt Bad Segeberg:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schönfeld,
die LN berichteten am 24. Januar dieses Jahres, dass die Verantwortlichen des neuen Fördervereins Ihlsee-Strandbad jetzt an den Bedingungen für den kommenden Badebetrieb arbeiten.
(Zitat aus den LN): „Nachdem die Stadt Bad Segeberg sich aus der Mittelzentrumsholding (MZH) zurückgezogen hat, fällt das Ihlseebad an sie zurück. Die Kommune ist finanziell am Ende, kann das Bad nicht bewirtschaften. Hier hat sich nun – wie berichtet – ein Förderverein gebildet, der künftig dafür sorgen will, dass Bad Segebergs 'Badewanne', das schützenswerte, einmalige Naturschutzgebiet mit seinem klaren Wasser, auch weiterhin für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Dazu soll jetzt der schon verabschiedete Pachtvertrag mit der Stadt nachgebessert werden. In den städtischen Ausschüssen wurden die Rahmenbedingungen dafür schon abgesegnet.“ (Ende des Zitats/LN)
In der SZ vom 03.07.2014 kommen Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, im Zusammenhang mit dieser Angelegenheit zu Wort mit der Aussage: "Der Betrieb muss aber mindestens in gleicher Qualität gewährleistet sein.“ - Wir gehen davon aus, dass Ihre “Qualitätsforderung“ zwingend auch die allen Beteiligten am Herzen liegenden ökologischen Aspekte einschließt.
Die IGI will mit der Ihlsee-Charta 2015 einer Verschlechterung des ökologischen Zustandes des Ihlsees Einhalt gebieten und eine wirksame Verbesserung anstreben.
Aufgrund des o. g. Berichtes der LN - dessen Korrektheit wir im Detail nicht überprüfen konnten - ergeben sich hinsichtlich der ökologischen Aspekte folgende Besorgnisse und Fragen:
- Wenn die Badegäste in den Sommermonaten ab 05:30 bis 21:30 Uhr Zutritt zum Ihlsee-Strandbad haben, wird durch die extensive Nutzung der Bademöglichkeiten die Verschlechterung der einzigartigen (mesotrophen) Wasserqualität gefördert.
- Werden die Toiletten auch ab 05:30 geöffnet sein?
- Wenn der Förderverein jedermann gegen Entgelt den Zugang zum Strandbad ermöglichen möchte, müsste er dann nicht auch zwingend eine durchgehende Aufsicht und die Einhaltung aller Verkehrssicherungspflichten (z. B. DLRG) gewährleisten?
- Wenn - wie geplant - unterhalb von 100 Personen keine Strandbadaufsicht präsent ist, werden die Badenden (das ist bekannt aus der Vergangenheit) u. a. mit Luftmatratzen, Gummibooten, Stehpaddelbrettern usw. den See befahren, sich in den Flachwasserzonen am Südufer des Sees bewegen, bis zur kleinen Insel schwimmen und sich auch am Nordufer vor oder (illegal) auch auf den Grundstücken der Anwohner aufhalten. Hin und wieder nehmen Schwimmer aus dem Strandbad wegen konditionaler Schwächen Ihren Rückweg durch die Flachwasserzonen (gehend) und verursachen dabei insbesondere in den Regionen der Wasserlobelie Vertrittschäden.
- Da dies alles nicht den Zielen entspricht, die seitens des LLUR, des UNB, des NABU, der IGI (Ihlsee-Charta 2015) und anderer besorgter Segebeger verfolgt werden, würde die Ausweitung des Badebetriebs (aus ökonomischen Motiven) den Umweltschutzzielen zuwiderlaufen. Verschärfend käme hinzu, dass durch eine mangelnde Ausübung der Aufsichtspflichten des Strandbadbetreibers die Sicherheit der Badegäste und die Belange des Naturschutzes vernachlässigt würden.
Um Missverständnisse zu vermeiden: Die IGI befürwortet grundsätzlich den Badebetrieb im Ihlsee-Strandbad! - Es liegt allerdings im gemeinschaftlichen Interesse, dass die „Badewanne der Segeberger“ von allen (Betreibern, Besuchern usw.) pfleglich und respektvoll behandelt wird. Ein Strandbad dieser ökologischen Sonderklasse darf keinesfalls unbeaufsichtigt dem freien Gang der Dinge überantwortet werden. - Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr Schönfeld, um Stellungnahme zu diesen o. g. Punkten.
Darüber hinaus bitte ich Sie als Anwohner des Ihlsees und Sprecher der IGI um die Beantwortung folgender Fragen, die von den Anliegern an uns herangetragen worden sind:
- Es heißt, das Strandbad sei von der MZH an die Stadt Bad Segeberg „zurückgefallen“. Mit welchen Kosten seitens der Stadt war dieser „Rückfall" verbunden?
- Wie hoch waren die Einnahmen der MZH in den vergangenen drei Jahren durch Eintrittsgelder und andere mit dem Strandbad verbundenen Erlösquellen?
- In welchen Zeiträumen war das Strandbad bislang geöffnet (Monate und Tageszeiten)?
- Wie viele Mitarbeiter wurden benötigt für den Betrieb und die Aufsicht des Strandbades während der Öffnungszeiten?
- Wie hoch waren die Personalkosten für die damit befassten Mitarbeiter?
- Von wem wurde der Kiosk im Ihlsee-Strandbad betrieben, und wie hoch waren die Umsätze bei welchem Personalaufwand? - Zitat aus den LN: "Der (Kiosk) sei früher eine ‚Goldgrube‘ gewesen, erzählt Jens Lichte.“
- Welche Konditionen sieht der Pachtvertrag für den Förderverein vor: Laufzeit, Pachtzins, Beteiligung der Stadt an Investitionen, Öffnungszeiten, Anwesenheit von Aufsichtspersonen und Rettungsschwimmern hinsichtlich der Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht von Schwimmbadbetreibern?
- Ist eine Unterverpachtung vorgesehen und falls zutreffend, welche Regeln und Rahmenbedingungen sind dafür vereinbart worden?
- Wie wird sichergestellt, dass die Belange des Natur- und Gewässerschutzes eingehalten werden?
Für eine zeitnahe Beantwortung unserer Fragen danken wir im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Asmus J. Hintz